Einigung auf aktualisiertes Cannabis-Gesetz

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Die Koalitionsfraktionen innerhalb der Ampel-Regierung haben sich auf eine endgültige Version des Cannabis-Gesetzes geeinigt, das nun weniger restriktiv sein soll als zuvor geplant. Kirsten Kappert-Gonther, Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag (Grüne), unterstrich die Bedeutung dieses Gesetzes, indem sie es als einen lang ersehnten Paradigmenwechsel bezeichnete, für den sich viele Menschen über Jahrzehnte hinweg eingesetzt haben.

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Die Neuerungen beinhalten die Reduzierung der Konsumverbotszonen in der Nähe von Schulen und ähnlichen Einrichtungen von zuvor geplanten 200 Metern auf nunmehr 100 Meter. Weiterhin wurde die legale Besitzmenge beim Eigenanbau von 25 Gramm auf 50 Gramm erhöht. Die Strafbarkeit für den Besitz beginnt erst ab 60 Gramm im privaten Raum und ab 30 Gramm im öffentlichen Raum. Darunter wird der Besitz als Ordnungswidrigkeit betrachtet.

Zudem sollen Strafvorschriften und Bußgelder auf angemessene Größenordnungen reduziert werden. Die Bußgelder werden beispielsweise von maximal 100.000 auf maximal 30.000 Euro gesenkt. Experten des Bundesverkehrsministeriums werden bis Ende März einen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr vorschlagen. THC ist der hauptsächliche psychoaktive Wirkstoff der Cannabis-Pflanze.

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Kappert-Gonther betonte, dass während der Verhandlungen praktikable Regelungen gefunden wurden, um den Jugend- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten und gleichzeitig die Entkriminalisierung erwachsener Konsumenten zu realisieren. Jugendlichen unter 18 Jahren bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis weiterhin untersagt.

Ursprüngliche Pläne, Cannabis auch in lizenzierten Geschäften zu verkaufen, werden vorerst nicht umgesetzt. Die Legalisierung von Cannabis ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung. Die endgültige Verabschiedung des zugehörigen Gesetzentwurfs steht noch aus, jedoch soll das Gesetz im kommenden Jahr in Kraft treten. Zwar war ursprünglich eine Einführung zum Jahreswechsel geplant, jedoch wird nun ein Inkrafttreten im Frühjahr angestrebt, nachdem Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bestätigt hat, dass dies bis zum Jahreswechsel nicht mehr zu realisieren sei.